Unternehmensleitlinien der ARE Deutzen GmbH

Unternehmensleitlinien

ARE Deutzen GmbH arbeitet nach einem kombinierten Umwelt-, Arbeitsschutz- und Qualitätsmanagementsystem. Damit verbunden ist unsere Verpflichtung zur Einhaltung der geltenden rechtlichen Verpflichtungen und anderer Anforderungen, zu denen wir uns bekennen, und die auf unsere Umweltaspekte bezogen sind.

Zur kontinuierlichen Verbesserung des Umweltschutzes und der Arbeitsqualität sichert die Unternehmensleitung den Rahmen für die Festlegung und Bewertung der umweltbezogenen und qualitätsrelevanten Zielsetzungen und Einzelziele.

Die Unternehmensleitung und alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erklären die Verbindlichkeit unserer Umwelt- und Qualitätsverpflichtungen. Sie sorgen dafür, dass diese Umwelt- und Qualitätspolitik aktuell dokumentiert, implementiert und aufrechterhalten wird; jedem Mitarbeiter vermittelt und verstanden wird und auf ihre fortdauernde Angemessenheit bewertet wird.

Als Unternehmen folgen wir den Grundsätzen dieser Leitlinien gemäß unserer Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern, unseren Kunden und der Öffentlichkeit, die durch unsere Tätigkeiten betroffen werden können.

Unsere Dienstleistungen umfassen die Thermische Bodenbehandlung einschließlich trockenmechanischer Vorbehandlung mit Zwischenlager und gekapseltem Sonderlager und die Ausführung von Projekten der Umweltsanierung. Unsere Arbeit ist in höchstem Maße personalabhängig. Dementsprechend legen wir großen Wert auf eine arbeitnehmerfreundliche Arbeitsumgebung, die stets durch hohe ethische Ansprüche und Chancengleichheit für alle Angestellte geprägt sein soll.

Besonderes Augenmerk richten wir auf Aspekte der Arbeitssicherheit und, unserer Tätigkeit als Sanierungsspezialist geschuldet, der Vermeidung schädlicher Einflüsse auf die Umgebung und die Umwelt. Unsere Arbeit zeichnet sich durch hohe Qualität und effizientes Management der firmeninternen Prozesse aus. Das Arbeitsumfeld in unserer Firma soll frei von diskriminierenden Handlungen, Drogenmissbrauch oder jeglicher Form von Korruption sein. Höchstes Ziel unserer Arbeit ist es, Arbeitsunfälle und Gesundheitsschädigungen unserer Mitarbeiter sowie Schäden für die Umwelt zu vermeiden. Um dies sicherzustellen, streben wir regelmäßige und fortgesetzte Verbesserungen unserer Mechanismen und Richtlinien an.

Ethik und gesellschaftliche Verantwortung

  • Wir lösen alle uns gestellten Probleme auf dem höchsten Kompetenzniveau.
  • Wir fördern unser firmeninternes Potential durch eine enge Verbindung zwischen allen zur Gruppe zählenden Gesellschaften
  • Es ist stets unser Ziel, einen offenen und früh einsetzenden Dialog mit all unseren Kunden zu führen und darüber hinaus langfristige Partnerschaften zu schaffen und aufrechtzuerhalten.
  • Verbesserung unserer Profitabilität ist unerlässlich und trägt durch ökonomischen Erfolg zur Sicherung unserer Zukunft als Firma bei.
  • Unser Prozess- und Qualitätsmanagement sind nach EN ISO 9001 zertifiziert.
  • Teamgeist ist unverzichtbarer Bestandteil des Erfolgs unserer Arbeit – unser Engagement zielt darauf ab, dies stets zu verbessern, besonders auch über organisatorische, kulturelle und geografische Grenzen hinweg.
  • Wir sichern Ehrlichkeit und eine faire Haltung zu – sowohl intern als auch extern.
  • Wir verpflichten uns einem starken Leistungsgedanken und fordern Exzellenz von unseren Angestellten. Dazu unterstützen und fördern wir die Entwicklung unserer Mitarbeiter. Unsere Führungskräfte werden ihrer Verantwortung als Vorbild gerecht.
  • Unserer Überzeugung nach handeln unsere Angestellten stets risikobewusst und im Interesse unserer Kunden. Transparenz und Kommunikation sind Hauptbestandteil unserer erfolgreichen Strategie.
  • Firmenentscheidungen berücksichtigen immer unsere Verantwortung gegenüber der Umwelt und der Gesellschaft.
  • Wir schätzen die Potenziale, die aus verschiedenen Idealen und Konzepten, ebenso wie unterschiedlicher sozialer und ethnischer Herkunft resultieren.
  • Drogenmissbrauch auf dem Geschäftsgelände, auf Baustellen oder bei der externen Repräsentation unserer Firma ist strengstens untersagt.
  • Diskriminierung und Mobbing treten wir vehement und unverzüglich entgegen.

 

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

  • Identifikation von Gefahrenquellen im Arbeitsumfeld, Bewertung dieser Risiken und Einführung von angemessenen Präventiv- und Schutzmaßnahmen, um Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren für die Mitarbeiter auszuschließen.
  • Förderung eines gesundheitsgerechten Verhaltens bei der Arbeit.
  • Bereitstellung und Wartung von Arbeitsschutzausrüstung
  • Definition und kontrollierte Durchsetzung von sicheren Arbeitsmethoden
  • Rekrutierung und Anstellung von entsprechend ausgebildetem Personal, welches über die Kompetenz verfügt, um seine Aufgaben der ihm verliehenen Verantwortung entsprechend zu erfüllen.
  • Aufgaben, die einem Arbeitnehmer gestellt werden, liegen stets im Bereich seines Könnens, Wissens und seiner Fähigkeit zur Ausführung.
  • Sicherstellung, dass die technische Kompetenz aller Mitarbeiter immer einem aktuellen Stand entspricht. Dies wird durch die Möglichkeiten der regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungen sichergestellt.
  • Zusätzlichen stellen wir stets sicher, dass unser Personal ergänzend geschult wird, um den aktuellen Anforderungen öffentlicher Administrationen und privater Kunden gerecht zu werden.
  • Die Aufmerksamkeit aller Mitarbeiter wird durch effektive Kommunikation der relevanten Informationen auf Aspekte der Arbeitssicherheit und bewährte Verfahren gelenkt.
  • Die Beteiligung und Konsultation der Beschäftigten wird sicher gestellt durch ihre Einbeziehung in die Gefährdungsbeurteilungen, Unfallauswertungen und durch die regelmäßige Teilnahme der Sicherheitsbeauftragten an den AUA-Sitzungen, in denen alle anstehenden Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes besprochen werden.

 

Umweltpolitik

  • Die bestmögliche Vermeidung, bzw. maximale Verringerung von Emissionen ist stets ein Ziel unserer Tätigkeiten.
  • Unser Bestreben gilt dem Umweltschutz, welchen wir z. B. durch technische Maßnahmen zur Verringerung der Umwelteinwirkungen, Vermeidung von nicht vertretbaren Umweltschädigungen und Beiträgen zur Vorsorge und Sanierung zu gewährleisten suchen.
  • Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb wird die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (z.B. KrWG, DepV, BlmschG, etc.), Bestimmungen, Richtlinien sowohl intern wie auch über eine externe Überwachungsgesellschaft gewährleistet.

 

Compliance

Verhaltensgrundsätze dienen dazu, unser Unternehmen und unsere Mitarbeiter vor unethischem Verhalten und den daraus folgenden Konsequenzen zu schützen. Die folgenden Grundsätze sind Ausdruck unserer Unternehmenskultur, geben Orientierung und sind verpflichtend für Mitarbeiter auf allen Ebenen. Sie können nicht alle rechtlichen oder moralischen Fragen beantworten, aber sie können Fehlverhalten verhindern und ehrliches und anständiges Verhalten im Umgang gegenüber unseren Mitarbeitern, Kunden und anderen Geschäftspartnern fördern.

  1. Rechts- und Gesetzestreue

 Unser Handeln richtet sich an den jeweils geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen aus. Von allen Mitarbeitern sind gültige Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Bei Verstößen ist neben straf- und haftungsrechtlichen Folgen auch mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen zu rechnen. Unser Anspruch geht über das bloße Einhalten der Gesetze hinaus. Wir erwarten von unseren Mitarbeitern und Geschäftspartnern ein korrektes Verhalten bei allen geschäftlichen Tätigkeiten. Wir lehnen Verstöße gegen den fairen Wettbewerb ab.

  1. Wettbewerbs- und Kartellrecht

 Fairer Wettbewerb ist eine Voraussetzung für freie Marktentwicklung und dem damit verbundenen sozialen Nutzen. Absprachen mit Wettbewerbern über Wettbewerbsverzicht, über die Abgabe von Scheinangeboten bei Ausschreibungen oder über die Aufteilung von Kunden, Märkten, Gebieten oder Dienstleistungen sind nicht erlaubt. Wir verhalten uns stets nach diesem Grundsatz und erwarten dies auch von unseren Partnern und Wettbewerbern.

  1. Korruption

 Aufträge gewinnen wir auf faire Weise über die Qualität unserer innovativen Leistungen zu wettbewerbsfähigen Preisen. Jegliche Form von Korruption wie Vorteilsnahme, Vorteilsgewährung, Bestechung und Bestechlichkeit ist strikt verboten. Kein Mitarbeiter darf Bestechungsgelder oder sonstige Vorteile anbieten, gewähren oder selbst entgegennehmen. Dritte dürfen nicht zur Umgehung dieser Regelung genutzt werden. Ein Verstoß führt unweigerlich zu disziplinarischen Maßnahmen und kann zudem strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

  1. Loyalität gegenüber Firmen- und Kundeninteressen

 Wir achten und respektieren jeden Mitarbeiter, da gerade sie es sind, die mit ihrem täglichen Einsatz wesentlich den Unternehmenserfolg ausmachen. Von unseren Mitarbeitern erwarten wir, dass sie ihr geschäftliches Handeln stets im Sinne des Firmeninteresses ausrichten. Dies zeigt sich unter anderem auch im sorgsamen und verantwortungsvollen Umgang mit anvertrautem Betriebs-, Firmen- und Kundenvermögen.

  1. Wahrung von Geschäftsgeheimnissen

 Vertrauen gegenüber Auftraggebern, Partnern, Beratern, Nachunternehmern, Lieferanten und Mitarbeitern ist ein hohes Gut. Daher erwarten wir von allen Beteiligten, dass die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie von geistigem Eigentum gewährleistet wird. Die Weitergabe von vertraulichen Firmeninformationen an Dritte kann zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil führen und ist daher nicht gestattet.

  1. Interessenskonflikte

Eine sachliche Geschäftsbeziehung zu allen am Geschäftsprozess Beteiligten ist die Grundlage eines professionellen Geschäftsverhältnisses. Situationen, bei denen es zu Interessenskonflikten, bei denen die privaten Interessen eines Mitarbeiters die des Unternehmens beeinträchtigen oder schädigen können, sind zu vermeiden. Mitarbeiter sind verpflichtet, ihre Geschäftsentscheidungen im besten Interesse unseres Unternehmens und nicht auf der Basis von persönlichen Interessen zu treffen. Liegt ein Interessenskonflikt vor, ist umgehend der Vorgesetzte zu informieren.

  1. Umweltschutz

Der Schutz der Umwelt heute und für künftige Generationen ist Aufgabe und Verpflichtung, zu deren Erfüllung alle Mitarbeiter beitragen. Wir sind uns unserer Verantwortung gegenüber unserer Umwelt bewusst. Als fester Bestandteil unserer Unternehmenspolitik ist die Einhaltung der umweltrechtlichen Anforderungen selbstverständlich. Wir schützen die natürlichen Ressourcen. Es ist die Aufgabe aller Mitarbeiter, eine Gefährdung der Umwelt zu vermeiden.

  1. Umgang mit Geschenken und Zuwendungen

Für den Umgang mit Geschenken und Zuwendungen gilt der Grundsatz der Angemessenheit und Transparenz. Es werden nur Geschenke und Zuwendungen akzeptiert, die nicht im Verdacht stehen, eine Beeinflussung oder Verpflichtung hervorzurufen. Unter Beachtung dieser Bedingungen sind sie zulässig im Rahmen der allgemeinen Kundenpflege und Kundenbindung. Die Annahme von Geschenken oder anderer Vergünstigungen sowie die Teilnahme an Geschäftsessen und Veranstaltungen dürfen den Ruf und das Ansehen unseres Unternehmens nicht in Frage stellen. Dabei sind übliche kultur- und landesspezifische Gepflogenheiten zu berücksichtigen. Für Amtsträger und diesen gleichgestellten Personen gelten regelmäßig besonders strenge Regeln. Der betroffene Personenkreis ist weit zu ziehen und umfasst in vielen Ländern nicht nur Richter und Beamte oder sonstige öffentliche Angestellte, sondern darüber hinaus grundsätzlich alle Personen, die (auch nur mittelbar) Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Hierzu können zum Beispiel amtliche Kontrolleure, von Behörden beauftragte Gutachter, zivile Mitarbeiter von Streitkräften, Mitarbeiter privatrechtlich organisierter Unternehmen der öffentlichen Hand (etwa kommunaler Versorgungs- oder Verkehrsunternehmen) oder politische Mandatsträger bzw. Kandidaten gehören. Bei Amtsträgern sind mancherorts Zuwendungen unter Strafandrohung ausnahmslos verboten, ansonsten auch nur in sehr engen Grenzen erlaubt. Deshalb ist von Amtsträgern stets vorab eine schriftliche oder mündliche Bestätigung einzuholen, dass sie mit der Annahme der Zuwendung nicht gegen die für sie geltenden Bestimmungen verstoßen. Generell sind Einladungen und sonstige Zuwendungen an Amtsträger nur nach Freigabe durch die Geschäftsführung zulässig.

  1. Ablehnung illegaler Beschäftigungsverhältnisse

Wir stehen zu unserer Verantwortung als Arbeitgeber und halten alle arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften und Normen ein; das gilt auch für den gesetzlichen Mindestlohn. Illegale Beschäftigung lehnen wir ab. Unsere Mitarbeiter sind zudem angewiesen, diesen Kerngedanken bei allen Lieferanten, Nachunternehmern und sonstigen Geschäftspartnern stets einzufordern. Im Falle einer Nichteinhaltung hat eine Beauftragung zu unterbleiben oder muss umgehend beendet werden.

  1. Spenden

Spenden sind freiwillige Leistungen ohne Gegenleistung. Nicht erlaubt sind Spenden an politische Parteien, Einzelpersonen und gewinnorientierte Organisationen, Spenden auf private Konten, Spenden an Organisationen, deren Ziele nicht mit unseren Unternehmensgrundsätzen vereinbar sind oder das Ansehen unseres Unternehmens schädigen können. Alle Spenden müssen transparent sein. Spenden werden ausschließlich von der Geschäftsführung freigegeben.

  1. Verantwortung der Leitung

Wertorientiertes Handeln betrifft jeden Teil der Unternehmensorganisation. Die Geschäftsleitung hat eine besondere Vorbildfunktion. Sie trägt die Verantwortung für das Werteprogramm. Dies unterstreicht die Bedeutung, die das Wertesystem für das Unternehmen einnimmt. Im Falle von außerordentlichen Konfliktsituationen obliegt es ihr, Entscheidungen herbeizuführen. Zudem trägt jede Führungskraft die Verantwortung für die ihr anvertrauten Mitarbeiter und hat ihre Organisations- und Aufsichtspflicht zu erfüllen. Sie ist verantwortlich dafür, dass in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich keine Gesetzesverstöße stattfinden.

  1. Konsequenzen bei Verstößen

 Verstöße gegen die Verhaltensgrundsätze werden nicht toleriert und mit Disziplinarmaßnahmen, auch arbeitsrechtlichen Maßnahmen, geahndet.