Stoffstrommanagement

Elektronische Nachweisführung

Die ARE Deutzen GmbH gehörte zu den ausgewählten Firmen, die an einem Pilotprojekt zur elektronischen Erstellung sämtlicher Nachweisdokumente der Länder Berlin und Brandenburg unter Führung der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin (SBB) teilgenommen haben.

Am 01.02.2007 traten dann das Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung sowie die Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung in Kraft. Somit besteht seit dem 01.04.2010 die allgemeingültige Verpflichtung, die Nachweisdokumente in elektronischer Form zu führen.

Die ARE Deutzen GmbH wendet bereits seit 2006 das elektronische Nachweisverfahren an. Entsorgungsnachweise und Begleitscheine werden seither elektronisch erzeugt, signiert und registriert. Auch unseren Kunden steht das von unserem Unternehmen betriebene eANV-Portal zur Verfügung.

Notifizierungen

Notifizierung ist das Genehmigungsverfahren zur grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen gemäß der Verordnung Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (EG-VVA). Abfälle sind zwingend entsprechend der Anhänge dieser EG-VVA einzustufen.

Die EG-VVA regelt verbindlich, dass grenzüberschreitende Abfallverbringungen in Abhängigkeit vom Entsorgungsverfahren und des Bestimmungsstaates dem vorherigen schriftlichen Notifizierungs-verfahren zu unterwerfen sind.

Dieses schriftliche Notifizierungsverfahren ist vor der Verbringung folgender Abfälle zwingend anzuwenden:

  • alle zur Beseitigung bestimmten Abfälle sowie
  • alle zur Verwertung bestimmten
    • in Anhang IV/V A aufgeführten Abfälle,
    • nicht gelisteten Abfälle,
    • Abfallgemische, die nicht als Einzeleintrag in den Listen
      (Anhang III, III B, IV, IV A) eingestuft sind.

Die ARE Deutzen GmbH unterstützt ihre Kunden bei der Beantragung der notwendigen Notifizierung.

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