Welche Aufgabe hat die Nachbrennkammer bei der thermischen Desorption?

Markus Reichenbach ·

Die Nachbrennkammer ist das zentrale Element der Abgasreinigung bei der thermischen Desorption. Sie verbrennt die im Drehrohrofen freigesetzten Schadstoffe bei Temperaturen von mindestens 850 °C vollständig, bevor das Abgas in weitere Reinigungsstufen gelangt. Die folgenden Abschnitte erklären, wie diese Komponente technisch funktioniert, welche gesetzlichen Anforderungen gelten und warum sie bei der thermischen Bodenbehandlung unverzichtbar ist.

Wie funktioniert die Nachbrennkammer technisch?

Die Nachbrennkammer ist eine thermische Verbrennungseinheit, die dem Drehrohrofen nachgeschaltet ist. Sie erhitzt das aus dem Ofen abströmende Rohgas auf Temperaturen von mindestens 850 °C und hält es dort für eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestdauer. Dabei werden organische Schadstoffe, die im Desorptionsschritt in die Gasphase überführt wurden, thermisch zerstört.

Technisch gesehen wird das Rohgas aus dem Drehrohrofen direkt in die Nachbrennkammer geleitet. Brenner erzeugen die notwendige Temperatur, die durch Messsysteme kontinuierlich überwacht wird. Die Kammer ist so dimensioniert, dass das Gas bei der vorgeschriebenen Temperatur lange genug verweilt, um eine vollständige Oxidation der Schadstoffe sicherzustellen. Erst nach dieser Stufe verlässt das behandelte Abgas die Nachbrennkammer und wird den nachfolgenden Reinigungsstufen zugeführt.

Welche Schadstoffe werden in der Nachbrennkammer zerstört?

In der Nachbrennkammer werden organische Schadstoffe zerstört, die im Drehrohrofen bei der thermischen Desorption in den gasförmigen Zustand überführt wurden. Dazu gehören Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW), BTEX-Verbindungen, Phenole, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), polychlorierte Biphenyle (PCB), Cyanide, Nitroaromaten sowie chlorierte Kohlenwasserstoffe.

Besonders relevant ist die Zerstörung von PCDD und PCDF, den sogenannten Dioxinen und Furanen. Diese hochgiftigen Verbindungen entstehen bei unvollständiger Verbrennung und müssen durch ausreichend hohe Temperaturen und Verweildauer sicher eliminiert werden. Auch PFAS und PFOS, die als persistente organische Schadstoffe bekannt sind, können bei entsprechend hohen Temperaturen thermisch abgebaut werden. Die thermische Bodenbehandlung bei ARE Deutzen ist für all diese Schadstoffklassen zugelassen.

Warum ist die Mindestverweildauer in der Nachbrennkammer gesetzlich vorgeschrieben?

Die Mindestverweildauer ist gesetzlich vorgeschrieben, weil eine vollständige thermische Zerstörung organischer Schadstoffe nicht allein von der Temperatur, sondern auch von der Einwirkzeit abhängt. Gemäß der 17. Bundes-Immissionsschutzverordnung (17. BImSchV) müssen Abgase bei mindestens 850 °C für mindestens zwei Sekunden in der Nachbrennkammer verbleiben.

Der Grund dafür liegt in der Reaktionskinetik: Selbst bei hohen Temperaturen benötigen komplexe Schadstoffmoleküle eine gewisse Zeit, um vollständig zu oxidieren. Wird das Gas zu früh abgekühlt oder abgeleitet, können Schadstoffe die Nachbrennkammer unzerstört passieren. Die Kombination aus Temperatur und Zeit ist daher die entscheidende Größe für die Wirksamkeit der Schadstoffverbrennung. Die gesetzliche Vorgabe schafft eine verbindliche Mindestanforderung, die unabhängig vom Schadstoffgemisch eingehalten werden muss.

Was passiert nach der Nachbrennkammer mit dem Abgas?

Nach der Nachbrennkammer durchläuft das Abgas eine mehrstufige Abgasreinigung, bevor es in die Atmosphäre abgegeben wird. Diese umfasst typischerweise eine Entstaubung, eine Rauchgaswäsche zur Entfernung saurer Gasbestandteile sowie einen Aktivkohlefilter, der verbliebene Spurenstoffe adsorbiert.

Die Entstaubung entfernt Partikel, die beim Verbrennungsprozess entstehen. Die Rauchgaswäsche neutralisiert saure Komponenten wie Salzsäure oder Schwefeldioxid, die bei der Verbrennung chlor- oder schwefelhaltiger Schadstoffe entstehen können. Der abschließende Aktivkohlefilter sorgt dafür, dass auch Schwermetallverbindungen und organische Restspuren zurückgehalten werden. Erst nach all diesen Reinigungsstufen wird das gereinigte Abgas über den Kamin abgeleitet. Die Einhaltung der gesetzlichen Emissionsgrenzwerte wird durch kontinuierliche Messung überwacht.

Wie unterscheidet sich die Nachbrennkammer von einer herkömmlichen Müllverbrennungsanlage?

Der wesentliche Unterschied liegt im Verfahrensziel: Bei der thermischen Desorption im Drehrohrofen wird der Boden selbst nicht verbrannt, sondern nur die darin enthaltenen Schadstoffe werden verdampft. Die Nachbrennkammer verbrennt ausschließlich das schadstoffbelastete Abgas, nicht das mineralische Material. Eine Müllverbrennungsanlage hingegen verbrennt den Abfall selbst als Brennstoff.

Das hat praktische Konsequenzen: Der behandelte Boden bleibt als mineralisches Material erhalten und kann nach der Behandlung häufig wieder verwendet werden. Die Nachbrennkammer ist damit ein reines Abgasreinigungselement, das den Stoffkreislauf des mineralischen Trägers nicht unterbricht. Müllverbrennungsanlagen erzeugen dagegen Schlacken und Aschen als Rückstände des verbrannten Materials. Die thermische Bodenbehandlung verfolgt das Ziel der Schadstoffzerstörung bei gleichzeitiger Rückgewinnung des mineralischen Rohstoffs.

Wann ist eine Nachbrennkammer bei der thermischen Bodenreinigung zwingend erforderlich?

Eine Nachbrennkammer ist immer dann zwingend erforderlich, wenn bei der thermischen Bodenbehandlung organische Schadstoffe in die Gasphase überführt werden. Das ist bei nahezu allen relevanten Kontaminationen der Fall, die mit einem Drehrohrofen behandelt werden. Die gesetzlichen Anforderungen der 17. BImSchV machen die Nachverbrennung für zugelassene Anlagen obligatorisch.

Konkret gilt dies für Böden, die mit MKW, PAK, BTEX, Phenolen, PCB, PCDD/PCDF, PFAS oder chlorierten Kohlenwasserstoffen belastet sind. Ohne Nachbrennkammer würden diese Verbindungen unkontrolliert in die Umgebungsluft gelangen. Eine Anlage, die ohne funktionsfähige Nachbrennkammer betrieben wird, kann keine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erhalten. Für Auftraggeber ist die Nachbrennkammer daher auch ein Qualitätsmerkmal: Sie zeigt, dass die Anlage für die sichere und rechtskonforme Behandlung komplexer Kontaminationen ausgelegt ist. Welche Abfallarten und Schadstoffkonzentrationen für eine Anlieferung zulässig sind, zeigen die Annahmegrenzwerte und genehmigten AVV-Schlüssel von ARE Deutzen.

Wer kontaminierten Boden entsorgen oder einen belasteten Standort sanieren muss, sollte prüfen, ob die beauftragte Anlage über eine ordnungsgemäß betriebene Nachverbrennung verfügt und die entsprechenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen nachweisen kann. Das Qualitätsmanagement einer zertifizierten Anlage gibt darüber verlässlich Auskunft.

Wie ARE Deutzen GmbH bei der thermischen Bodenbehandlung unterstützt

ARE Deutzen betreibt seit 1994 eine thermische Bodenbehandlungsanlage am Standort Deutzen in Westsachsen, die über eine vollständige und kontinuierlich überwachte Abgasreinigungskette verfügt, einschließlich Nachbrennkammer, Rauchgaswäsche und Aktivkohlefilter. Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb bietet ARE Deutzen folgende Leistungen:

  • Thermische Desorption kontaminierter Böden, Bauschutts und mineralischer Abfälle im Drehrohrofen bei Temperaturen bis etwa 600 °C, abhängig von Material und Schadstoffbelastung
  • Sichere Schadstoffverbrennung in der Nachbrennkammer bei gesetzlich vorgeschriebenen Temperaturen und Verweildauern
  • Mehrstufige Abgasreinigung mit Entstaubung, Rauchgaswäsche und Aktivkohlefilter
  • Behandlung eines breiten Schadstoffspektrums: MKW, PAK, BTEX, PCB, PFAS, PCDD/PCDF und weitere
  • Stoffstrommanagement für Böden, Baggergut, Schlämme und Prozessrückstände
  • Genehmigungen nach BImSchG sowie Zertifizierungen nach ISO 9001, 14001, 50001 und 18001

Für Fragen zu Ihrem Sanierungsprojekt oder zur Anlieferung kontaminierter Materialien stehen die Ansprechpartner von ARE Deutzen direkt zur Verfügung. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und erhalten Sie eine fachkundige Einschätzung Ihres konkreten Anliegens.